Standort

In Thüringen gibt es laut Gesetz (ThürFwOrgVO) eine Hilfsfrist von 10 Minuten. Diese Hilfsfrist bedeutet für die Wehr, dass innerhalb der genannten Zeit wirksame Hilfe eingeleitet werden muss. Die Hilfsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Alarmierung.

Aufgrund dieser Hilfsfrist beginnt die Ermittlung des strategisch günstigsten Punktes zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses. Unser Gerätehaus liegt so optimal, dass das Kerngebiet der Stadt Lehesten sowie Teile der Umgebung in kürzester Zeit erreicht werden.


                                                        
Standort des Gerätehauses 

Ausrückebereich der Wehr
(rote Kennzeichnung)

Das oben gezeigte Bild zeigt den Ausrückebereich der Feuerwehr Lehesten. In diesem Bereich muss innerhalb von 10 Minuten wirksame Hilfe geleistet werden. Der nördlichste Teil des Ausrückebereichs ist vom Standort des Gerätehauses nur sehr schwer zu erreichen um dort in genannter Frist wirksame Hilfe einzuleiten.

Hierfür hat die Stadt Lehesten eine Löschgruppe in Schmiedebach gegründet. Diese kann die nördlichsten Bereiche in wesentlich kürzerer Zeit erreichen. Diese Löschgruppe unterstützt die Feuerwehr Lehesten bei Ihren Einsätzen und ist fester Bestandteil unserer Wehr. 


Die Freiwillige Feuerwehr kommt überörtlich in den folgenden Gemeinden zum Einsatz, hierbei unterstützt Sie die ortsansässigen Feuerwehren bei diversen Einsätzen und Übungen: Wurzbach, Bad Lobenstein, Leutenberg, Lichtentanne, Oßla, Steinbach am Wald sowie Tschirn. Weiterhin ist das MZF Führungsmittel des Stützpunktfeuerwehrbereichs und Führungsmittel des Katastrophenschutz-Einsatzzugs 2 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und kommt demenstprechend auch hier zum Einsatz.